Schießordnung Parcours des SSV Egenhausen

Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln selbst verantwortlich.
Bei Personen- und Sachschäden haftet der Schütze.
Es haften nicht der SSV Egenhausen und die Gemeinde Obernzenn.

Die Vorstandschaft des SSV Egenhausen

Sicherheits- & Verhaltensregeln auf dem Parcours

  • Schießen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strengstens verboten.
  • Zielen auf Menschen führt zum sofortigen Platzverweis und zum Vereinsausschluss
  • Die Richtung des Parcours ist einzuhalten, es darf niemals entgegen der Richtung gegangen werden.
  • Jagdspitzen sind nicht zulässig.
  • Das Spannen des Bogens und das Zielen ist nur in direkter Linie zur Scheibe erlaubt, der Hochanschlag ist verboten.
  • Das Zielen und Schießen ist nur von den Abschusspflöcken in Richtung der dazugehörigen Scheibe erlaubt.
  • Geschossen werden darf nur, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass der Raum hinter der Scheibe frei ist und niemand gefährdet wird.
  • Beim Pfeilesuchen muss die betreffende Scheibe deutlich sichtbar markiert werden. Auf eine markierte Scheibe darf nicht geschossen werden.
  • Da die Wege nicht befestigt sind ist festes Schuhwerk erforderlich.
  • Nur die vorgegebenen Wege benutzen, Biotope und Schonungen sind nicht zu betreten .
  • Keine Pflanzen mutwillig zerstören.
  • Ruhezeiten von Tieren berücksichtigen.
  • Hunde sind zwingend an der Leine zu führen.
  • Keine Pfeilreste oder anderen Müll hinterlassen.